AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der S.I.P. Scootershop GmbH

 

§ 1 Vertragsgrundlage

  1. Der Vertrag zwischen der SIP Scootershop GmbH und dem Kunden kommt
    ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden AGB zustande.
  2. Die Lieferung, Leistungen und Angebote der SIP Scootershop GmbH erfolgen
    ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch
    für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
    ausdrücklich vereinbart werden.
  3. Die AGB gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
    als angenommen.
  4. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine AGB bzw.
    Einkaufbedingungen wird hiermit widersprochen.
  5. Alle Vereinbarungen, die zwischen der S.I.P GmbH und dem Käufer zwecks
    Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
    schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Alle Angebote der SIP Scootershop GmbH, egal ob diese in Katalogen, im
    Internet, im Ladenlokal oder sonst wie ausgewiesen wurden, sind frei
    bleibend und unverbindlich und stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe
    eines Angebotes Seitens des Kunden dar. Es liegt im Ermessen der SIP
    Scootershop GmbH das Angebot ihrerseits anzunehmen.
  2. Individuell ausgearbeitete Angebote behalten 30 Tage lang ihr Gültigkeit.
  3. Der Käufer ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Eine Auftragsannahme
    bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die SIP Scootershop GmbH. Lehnt
    die SIP Scootershop GmbH den Auftrag nicht innerhalb von 4 Wochen ab, so
    gilt der Auftrag als erteilt.
  4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
    oder Eigenschafts-beschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich
    und gesondert schriftlich vereinbart werden. Alle sonstigen Angaben stellen
    keine Eigenschaftszusicherungen dar.
  5. Die Verkaufsangestellten der SIP Scootershop GmbH sind nicht befugt,
    mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu machen,
    die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise

  1. Alle angegebenen Preise sind, ebenso wie die Angebote, egal wo sie
    gemacht worden sind stets unverbindlich und frei bleibend.
  2. Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise behalten ihre Gültigkeit,
    soweit die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
  3. Bei längeren Lieferzeiten als 4 Monaten behält sich die SIP Scootershop
    GmbH das Recht vor die Preise dann zu erhöhen, wenn sich die Preise des
    Einkaufs oder der Herstellung erhöht haben. Die Preise erhöhen sich dann in
    gleichem Maße wie sich die Kosten des Einkaufs oder der Herstellung erhöht
    haben.
  4. Weicht der Preis vom ursprünglich vereinbarten Kaufpreis um mehr als 10 %
    über der prozentualen Steigerung der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten
    in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung ab, so ist der Kunde
    berechtigt sich durch Rückgabe der original verpackten Waren vom Vertrag zu
    lösen.
  5. Sinken die Kosten des Einkaufs oder der Herstellung nach der
    Preisbindungsfrist 4 Monaten des § 3 Ziff. 4 dieses Vertrages, so dass der
    um diesen Betrag erhöhte Endpreis um mehr als 15 % vom ursprünglich
    vereinbarten Kaufpreis abweicht, so verpflichtet sich die SIP Scootershop
    GmbH diese Kostensenkung an seine Kunden weiterzugeben.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
    vereinbart werden können, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sie
    sind nur verbindlich, soweit sie von der Geschäftsführung der SIP
    Scootershop GmbH ausdrücklich schriftlich gegengezeichnet worden sind.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
    von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend
    wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere
    Streik, Aussperrung, behördlich Anordnungen, Ausfall eines Vorlieferanten
    usw., auch wenn diese Ereignisse bei Lieferanten der SIP Scootershop GmbH
    oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat die SIP Scootershop GmbH auch
    bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und
    gerät daher auch nicht in Verzug. Sie berechtigen die SIP Scootershop GmbH
    die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
    angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
    Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach
    einer angemessenen Nachfristsetzung von mindestens 21 Tagen berechtigt,
    hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
    Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die SIP Scootershop GmbH von ihrer
    Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche
    herleiten, außer die Schäden entstehen durch Vorsatz oder grobe
    Fahrlässigkeit. Auf die genannten Umstände kann sich die SIP Scootershop
    GmbH nur berufen, wenn sie den Käufer innerhalb von 1 Woche über die
    Umstände benachrichtigt. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer
    ein.
  4. Die SIP Scootershop GmbH ist jederzeit zu Teilleistungen und
    Teillieferungen berechtigt, es sei denn, eine solche Teilleistung oder
    Teillieferung hat für den Käufer nachweislich kein Interesse.
  5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die SIP Scootershop GmbH
    berechtigt, Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens zu verlangen; mit
    Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung
    und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer über.

§ 5 Gefahrtragung

  1. Die Gefahr des zufälligen oder unverschuldeten Untergangs der Ware geht
    auf den Käufer über, sobald die Waren an die den Transport ausführende
    Person übergeben worden sind oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers
    verlassen haben. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die
    Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  2. Der Käufer ist verpflichtet bei Schäden an der Ware diese unverzüglich,
    spätestens jedoch in einer Frist von 3 Tagen der SIP Scootershop GmbH
    anzuzeigen, da andernfalls eventuelle Ansprüche an den Transporteur oder
    gegen den Transportversicherer entfallen könnten.

§ 6 Gewährleistung

  1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte
    Eigenschaften
    oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder
    Materialmängel schadhaft, liefert die SIP Scootershop GmbH nach ihrer Wahl
    unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder
    bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
  2. Schlägt die Nachbesserung auch nach dem dritten Versuch fehl, oder ist
    eine Ersatzlieferung nach einer angemessenen Frist von mindestens 3 Monaten
    nicht möglich so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des
    Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum
    der Lieferung.
  4. Offensichtliche Mängel müssen der SIP Scootershop GmbH unverzüglich,
    spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich
    mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind im dem Zustand in dem
    sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur
    Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Soweit der Kunde Kaufmann
    ist, verliert dieser bei nicht rechtzeitiger Anzeige der Mängel seine Rechte
    wegen dieser Mängel Gewährleistung zu verlangen.
  5. Die vorstehenden Regelungen gelten nur soweit es sich bei der Ware nicht
    um Gebrauchtmaschinen oder Artikel handelt. Hier werden diese
    Waren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Ebenso bei
    Elektronik- und Rennsportartikeln.
  6. Tuningteile sind nur für Ausstellungszwecke bestimmt. Alle von uns
    geführten Artikel, die nicht ausdrücklich als für den Straßenverkehr
    zulässig gekennzeichnet sind und die StVZO berühren, bedürfen einer
    Rücksprache bzw. Eintragung beim TÜV/DEKRA vor der Inbetriebnahme im
    öffentlichen Straßenverkehr. Für Tuning- und Elektronikteile erfolgt der
    Einbau und der Betrieb auf eigene Gefahr, die Teile sind ausdrücklich nur
    für den Gebrauch auf Ausstellungen bestimmt und nicht für den Betrieb in den
    Fahrzeugen. Es wird ausdrücklich auf die erheblichen Risiken beim Gebrauch
    von Tuning- und Rennsportartikeln im Rahmen des Betriebes von Fahrzeugen
    hingewiesen. Ein solcher Gebrauch wird von der SIP Scootershop GmbH nicht
    gebilligt und entspricht nicht der vorgesehenen Nutzung dieser Teile
    Ausschließlich für Ausstellungszwecke. Für Schäden aus der vertragswidrigen
    Verwendung dieser Artikel haftet die SIP Scootershop GmbH nicht, außer der
    Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten der SIP
    Scootershop GmbH.

§ 7 Haftungsbegrenzung

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die SIP Scootershop GmbH, als auch
gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt
nicht für die Haftung wegen arglistiger Täuschung oder aus
Eigenschaftszusicherungen.
In jedem Fall unberührt bleiben eine Haftung der SIP Scootershop GmbH nach
dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen die der SIP Scootershop GmbH gegen
    den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der SIP Scootershop GmbH
    folgende Sicherheiten gewährt, die diese insoweit freigibt, als ihr Wert
    die Forderung nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.
  2. Die Ware bleibt Eigentum der SIP Scootershop GmbH, Verarbeitung oder
    Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, ohne dass hieraus
    Rechtspflichten für ihn abgeleitet werden können. Erlischt das (Mit-)
    Eigentum der SIP Scootershop GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt
    vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum der SIP Scootershop GmbH an der
    einheitlichen Sache wertanteilig gem. dem Verkaufspreis auf die SIP
    Scootershop GmbH übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum der SIP
    Scootershop GmbH unentgeltlich. Ware die hiernach der SIP Scootershop GmbH
    zusteht ist Vorbehaltsware.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
    Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im
    Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der unter
    Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind unzulässig. Die aus dem
    Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware
    entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber
    und in vollem Umfang an die SIP Scootershop GmbH ab. Die SIP Scootershop
    GmbH ermächtigt den Käufer aber widerruflich, die an sie abgetretenen
    Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann
    nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
    ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
    Eigentum der SIP Scootershop GmbH hinweisen und diese unverzüglich
    benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
  5. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug
    – ist die SIP Scootershop GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
    oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen
    Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
    Vorbehaltsware durch die SIP Scootershop GmbH liegt – soweit nicht das
    Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 9 Zahlung

  1. Die Zahlungen sind für die SIP Scootershop GmbH kostenfrei zu erbringen.
    Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
    Forderungen aufrechnen.
  2. Die Zahlungen erfolgen Bar oder per Nachnahme. Andere Zahlungsmodalitäten
    bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Geschäftsführung der SIP
    Scootershop GmbH.
  3. Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug zu bezahlen.
  4. Die SIP Scootershop GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender
    Bestimmungen des Käufers Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere
    Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten
    Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden so ist
    die SIP Scootershop GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten,
    dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
    zwischen der SIP Scootershop GmbH und dem Käufer gilt das Recht der
    Bundesrepublik Deutschland.
  2. Soweit der Käufer Kaufmann iSd. HGB, juristische Person des öffentlichen
    Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Landsberg am Lech
    ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
    unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
    Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so
    wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder
    Vereinbarungen nicht berührt.

Rückgaberecht nach §§2, 3 FernAbsG iVm. §§ 361b, 361a BGB:
Sollten Sie bestellte Ware nicht behalten wollen, können Sie diese innerhalb
von 2 Wochen nach Erhalt der Ware und dieser Widerrufsbelehrung jederzeit
und ohne Angabe von Gründen an uns zurücksenden (§3 Abs. 1, 3 FernAbsG iVm.
§ 361b BGB). Die Kosten der Rücksendung übernimmt der Verkäufer. Die
rechtzeitige Absendung der Ware an uns reicht zur Fristwahrung aus. Nach
Erhalt der Ware wird der Kaufpreis rückerstattet.



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