AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der S.I.P. Scootershop
GmbH
§ 1 Vertragsgrundlage
- Der Vertrag zwischen der SIP Scootershop GmbH und dem Kunden kommt
ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden AGB zustande.
- Die Lieferung, Leistungen und Angebote der SIP Scootershop GmbH erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
- Die AGB gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
als angenommen.
- Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine AGB bzw.
Einkaufbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen der S.I.P GmbH und dem Käufer zwecks
Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Alle Angebote der SIP Scootershop GmbH, egal ob diese in Katalogen, im
Internet, im Ladenlokal oder sonst wie ausgewiesen wurden, sind frei
bleibend und unverbindlich und stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebotes Seitens des Kunden dar. Es liegt im Ermessen der SIP
Scootershop GmbH das Angebot ihrerseits anzunehmen.
- Individuell ausgearbeitete Angebote behalten 30 Tage lang ihr Gültigkeit.
- Der Käufer ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Eine Auftragsannahme
bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die SIP Scootershop GmbH. Lehnt
die SIP Scootershop GmbH den Auftrag nicht innerhalb von 4 Wochen ab, so
gilt der Auftrag als erteilt.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
oder Eigenschafts-beschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich
und gesondert schriftlich vereinbart werden. Alle sonstigen Angaben stellen
keine Eigenschaftszusicherungen dar.
- Die Verkaufsangestellten der SIP Scootershop GmbH sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu machen,
die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
- Alle angegebenen Preise sind, ebenso wie die Angebote, egal wo sie
gemacht worden sind stets unverbindlich und frei bleibend.
- Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise behalten ihre Gültigkeit,
soweit die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
- Bei längeren Lieferzeiten als 4 Monaten behält sich die SIP Scootershop
GmbH das Recht vor die Preise dann zu erhöhen, wenn sich die Preise des
Einkaufs oder der Herstellung erhöht haben. Die Preise erhöhen sich dann in
gleichem Maße wie sich die Kosten des Einkaufs oder der Herstellung erhöht
haben.
- Weicht der Preis vom ursprünglich vereinbarten Kaufpreis um mehr als 10 %
über der prozentualen Steigerung der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten
in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung ab, so ist der Kunde
berechtigt sich durch Rückgabe der original verpackten Waren vom Vertrag zu
lösen.
- Sinken die Kosten des Einkaufs oder der Herstellung nach der
Preisbindungsfrist 4 Monaten des § 3 Ziff. 4 dieses Vertrages, so dass der
um diesen Betrag erhöhte Endpreis um mehr als 15 % vom ursprünglich
vereinbarten Kaufpreis abweicht, so verpflichtet sich die SIP Scootershop
GmbH diese Kostensenkung an seine Kunden weiterzugeben.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
- Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sie
sind nur verbindlich, soweit sie von der Geschäftsführung der SIP
Scootershop GmbH ausdrücklich schriftlich gegengezeichnet worden sind.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend
wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere
Streik, Aussperrung, behördlich Anordnungen, Ausfall eines Vorlieferanten
usw., auch wenn diese Ereignisse bei Lieferanten der SIP Scootershop GmbH
oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat die SIP Scootershop GmbH auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und
gerät daher auch nicht in Verzug. Sie berechtigen die SIP Scootershop GmbH
die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach
einer angemessenen Nachfristsetzung von mindestens 21 Tagen berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die SIP Scootershop GmbH von ihrer
Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche
herleiten, außer die Schäden entstehen durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit. Auf die genannten Umstände kann sich die SIP Scootershop
GmbH nur berufen, wenn sie den Käufer innerhalb von 1 Woche über die
Umstände benachrichtigt. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer
ein.
- Die SIP Scootershop GmbH ist jederzeit zu Teilleistungen und
Teillieferungen berechtigt, es sei denn, eine solche Teilleistung oder
Teillieferung hat für den Käufer nachweislich kein Interesse.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die SIP Scootershop GmbH
berechtigt, Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens zu verlangen; mit
Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung
und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer über.
§ 5 Gefahrtragung
- Die Gefahr des zufälligen oder unverschuldeten Untergangs der Ware geht
auf den Käufer über, sobald die Waren an die den Transport ausführende
Person übergeben worden sind oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers
verlassen haben. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
- Der Käufer ist verpflichtet bei Schäden an der Ware diese unverzüglich,
spätestens jedoch in einer Frist von 3 Tagen der SIP Scootershop GmbH
anzuzeigen, da andernfalls eventuelle Ansprüche an den Transporteur oder
gegen den Transportversicherer entfallen könnten.
§ 6 Gewährleistung
- Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften
oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder
Materialmängel schadhaft, liefert die SIP Scootershop GmbH nach ihrer Wahl
unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder
bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
- Schlägt die Nachbesserung auch nach dem dritten Versuch fehl, oder ist
eine Ersatzlieferung nach einer angemessenen Frist von mindestens 3 Monaten
nicht möglich so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des
Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum
der Lieferung.
- Offensichtliche Mängel müssen der SIP Scootershop GmbH unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich
mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind im dem Zustand in dem
sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur
Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Soweit der Kunde Kaufmann
ist, verliert dieser bei nicht rechtzeitiger Anzeige der Mängel seine Rechte
wegen dieser Mängel Gewährleistung zu verlangen.
- Die vorstehenden Regelungen gelten nur soweit es sich bei der Ware nicht
um Gebrauchtmaschinen oder Artikel handelt. Hier werden diese
Waren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Ebenso bei
Elektronik- und Rennsportartikeln.
- Tuningteile sind nur für Ausstellungszwecke bestimmt. Alle von uns
geführten Artikel, die nicht ausdrücklich als für den Straßenverkehr
zulässig gekennzeichnet sind und die StVZO berühren, bedürfen einer
Rücksprache bzw. Eintragung beim TÜV/DEKRA vor der Inbetriebnahme im
öffentlichen Straßenverkehr. Für Tuning- und Elektronikteile erfolgt der
Einbau und der Betrieb auf eigene Gefahr, die Teile sind ausdrücklich nur
für den Gebrauch auf Ausstellungen bestimmt und nicht für den Betrieb in den
Fahrzeugen. Es wird ausdrücklich auf die erheblichen Risiken beim Gebrauch
von Tuning- und Rennsportartikeln im Rahmen des Betriebes von Fahrzeugen
hingewiesen. Ein solcher Gebrauch wird von der SIP Scootershop GmbH nicht
gebilligt und entspricht nicht der vorgesehenen Nutzung dieser Teile
Ausschließlich für Ausstellungszwecke. Für Schäden aus der vertragswidrigen
Verwendung dieser Artikel haftet die SIP Scootershop GmbH nicht, außer der
Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten der SIP
Scootershop GmbH.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die SIP Scootershop GmbH, als auch
gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt
nicht für die Haftung wegen arglistiger Täuschung oder aus
Eigenschaftszusicherungen.
In jedem Fall unberührt bleiben eine Haftung der SIP Scootershop GmbH nach
dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen die der SIP Scootershop GmbH gegen
den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der SIP Scootershop GmbH
folgende Sicherheiten gewährt, die diese insoweit freigibt, als ihr Wert
die Forderung nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.
- Die Ware bleibt Eigentum der SIP Scootershop GmbH, Verarbeitung oder
Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, ohne dass hieraus
Rechtspflichten für ihn abgeleitet werden können. Erlischt das (Mit-)
Eigentum der SIP Scootershop GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum der SIP Scootershop GmbH an der
einheitlichen Sache wertanteilig gem. dem Verkaufspreis auf die SIP
Scootershop GmbH übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum der SIP
Scootershop GmbH unentgeltlich. Ware die hiernach der SIP Scootershop GmbH
zusteht ist Vorbehaltsware.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im
Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber
und in vollem Umfang an die SIP Scootershop GmbH ab. Die SIP Scootershop
GmbH ermächtigt den Käufer aber widerruflich, die an sie abgetretenen
Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann
nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum der SIP Scootershop GmbH hinweisen und diese unverzüglich
benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
- Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug
– ist die SIP Scootershop GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen
Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch die SIP Scootershop GmbH liegt – soweit nicht das
Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 9 Zahlung
- Die Zahlungen sind für die SIP Scootershop GmbH kostenfrei zu erbringen.
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.
- Die Zahlungen erfolgen Bar oder per Nachnahme. Andere Zahlungsmodalitäten
bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Geschäftsführung der SIP
Scootershop GmbH.
- Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug zu bezahlen.
- Die SIP Scootershop GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender
Bestimmungen des Käufers Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten
Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden so ist
die SIP Scootershop GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen der SIP Scootershop GmbH und dem Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit der Käufer Kaufmann iSd. HGB, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Landsberg am Lech
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.
Rückgaberecht nach §§2, 3 FernAbsG iVm. §§ 361b, 361a BGB:
Sollten Sie bestellte Ware nicht behalten wollen, können Sie diese innerhalb
von 2 Wochen nach Erhalt der Ware und dieser Widerrufsbelehrung jederzeit
und ohne Angabe von Gründen an uns zurücksenden (§3 Abs. 1, 3 FernAbsG iVm.
§ 361b BGB). Die Kosten der Rücksendung übernimmt der Verkäufer. Die
rechtzeitige Absendung der Ware an uns reicht zur Fristwahrung aus. Nach
Erhalt der Ware wird der Kaufpreis rückerstattet.
|
|